Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bildungsreisen
1. Veranstalter Die China Foods Alliance (mybow gmbh) ist kein Reiseveranstalter, sondern agiert als Consultant, Vermittler und Koordinationspartner. Die China Foods Alliance entwickelt die Bildungsprogramme, koordiniert die Zusammenarbeit mit den Partnerinstitutionen und begleitet die Teilnehmenden bei der Vorbereitung der Reise.
Internationale Flüge, Versicherungen sowie weitere individuelle Reiseleistungen werden durch die Teilnehmenden selbst gebucht.
Das Reisepaket vor Ort in China (Hotels, Transfers, Inlandflüge, Guides, Schulungen, Eintritte und weitere Programmbestandteile) wird durch die jeweiligen Partnerorganisationen in China organisiert und durchgeführt.
2. Anmeldung Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular auf der Webseite oder schriftlich. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die vorliegenden AGB. Die Anmeldung wird mit dem Eingang der Anmeldegebühr verbindlich.
3. Einreisebestimmungen Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, die zum Zeitpunkt der Reise gültigen Einreisebestimmungen für China einzuhalten. Derzeit ist für die Einreise nach China und einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen kein Visum erforderlich. Änderungen aufgrund politischer oder behördlicher Entscheidungen bleiben vorbehalten.
Für die Reservation von Hotels und weiteren Reiseleistungen ist eine Kopie des gültigen Reisepasses einzureichen.
Visumspflicht Derzeit ist für die Einreise nach China und einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen kein Visum erforderlich. Bitte beachten Sie, dass sich diese Regelung aufgrund politischer Veränderungen ändern kann.
Erforderlicher Reisepass Bitte stellen Sie sicher, dass Sie im Besitz eines gültigen Reisepasses sind und senden Sie uns eine Kopie Ihres Reisepasses an die in der Bestätigungs-E-Mail angegebene Handynummer. Dies ist für die Reservierung des Hotelaufenthalts und weiterer Reiseleistungen erforderlich.
4. Versicherung Der Teilnehmer muss sicherstellen, dass er die folgenden Versicherungen abgeschlossen hat: ◆ Reiseversicherung ◆ Annullationsversicherung ◆ Krankenversicherung mit Auslanddeckung
5. Preise und Leistungen Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Ausschreibung auf der Webseite. Nicht ausdrücklich erwähnte Leistungen, insbesondere internationale Flüge, persönliche Ausgaben, Versicherungen sowie individuelle Zusatzleistungen, sind nicht im Reisepreis enthalten.
Zusätzliche Hotelübernachtungen vor oder nach dem Programm werden separat verrechnet.
6. Movetia-Förderung Ausgewählte Bildungsreisen können durch Movetia, die nationale Agentur für Austausch und Mobilität, unterstützt werden. Da nur eine begrenzte Anzahl von Förderplätzen zur Verfügung steht, werden die Förderbeiträge in erster Linie an Teilnehmende mit Multiplikatorfunktion vergeben. Die Förderung richtet sich insbesondere an Personen, die das erworbene Wissen in ihrem beruflichen Umfeld weitergeben und nachhaltig zur Aus- und Weiterbildung in ihrem beruflichen Umfeld beitragen können.
Dazu gehören unter anderem: ◆ Lehrpersonen und Pädagogen ◆ Berufsbildner und Lehrlingsausbildner ◆ Gruppenleiter ◆ Verantwortliche in der Aus- und Weiterbildung
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt gemäss den jeweils geltenden Richtlinien von Movetia.
7. Verrechnung
Registrationsgebühr Der erste Teil des Teilnehmerbeitrags dient als Anmeldegebühr und ist nach dem Absenden des Formulars zu bezahlen.
Restzahlung Der zweite Teil des Teilnehmerbeitrags ist gemäss Rechnung fristgerecht zu begleichen. Erst nach der vollumfänglichen Bezahlung besteht Anspruch auf die gebuchten Leistungen.
Hotel Zusätzliche Rechnungen für Hotelübernachtungen werden separat in Rechnung gestellt.
Anteil Movetia Je nach Projektstand und verfügbarer Liquidität kann ein Teil des erwarteten Movetia-Förderbeitrags bereits bei der Schlussrechnung angerechnet werden. Die definitive Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Reise und nach Eingang der Fördergelder von Movetia. Allfällige Restbeträge werden den Teilnehmenden anschliessend gutgeschrieben. Ein Anspruch auf eine bestimmte Förderhöhe besteht nicht.
8. Stornierungsbedingungen
Stornierung durch den Teilnehmer Bis 60 Tage vor Reiseantritt ist eine Rückerstattung von 50 % der Anmeldegebühr möglich. Danach wird keine Rückerstattung mehr gewährt.
Ersatzteilnehmer Der Teilnehmer kann eine Ersatzperson stellen, die alle Reisevoraussetzungen erfüllt. In diesem Fall kann ein Teil der Reise auf die Ersatzperson übertragen werden, gegebenenfalls gegen eine Bearbeitungsgebühr und die Übernahme zusätzlicher Kosten wie Hotel- oder Inlandflugkosten.
Alternative Vorkehrungen Wenn möglich, kann die Reise auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Den Teilnehmenden kann die Möglichkeit eingeräumt werden, Teile ihrer Buchung auf eine spätere Reise zu übertragen.
Höhere Gewalt Kann die Reise aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden, können je nach den Vereinbarungen mit den Leistungsträgern, wie Hotels und Fluggesellschaften, Erstattungen oder Gutschriften angeboten werden. In manchen Fällen ist nur eine teilweise Rückerstattung möglich, wenn bereits Kosten angefallen sind.
Versicherungsschutz Den Teilnehmenden wird dringend empfohlen, zu prüfen, ob ihre Reiseversicherung Stornierungen aufgrund höherer Gewalt abdeckt.
9. Zuständigkeit und anwendbares Recht Für das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Mit der Anmeldung anerkennt der Kunde den Sitz der mybow gmbh in Luzern als ausschliesslichen Gerichtsstand.
10. AGB Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der mybow gmbh. Falls diese nicht vorliegen, können sie jederzeit bei der mybow gmbh angefordert werden.
China Foods Alliance mybow gmbh Bodenhofterrasse 22 6005 Luzern Schweiz